Prüfung ambulanter Klinikrechnungen: ambuCheQ
Rechnungen nach §§ 115b, 116 sowie 117ff. auf dem Prüfstand

Der Bereich der ambulanten Operationen im Krankenhaus nach § 115 b SGB V hat in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt: ihre Zahl hat sich zwischen 1999 und 2009 versechsfacht!
Auch alle ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen (wie etwa Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen, Institutsambulanzen bei Unterversorgung nach § 116 a SGB V u.a.) sowie die ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte fallen unter den ambuCheQ. Ein Team spezialisierter Mitarbeiter prüft die Rechnungen gemäß §§ 115b, 116 sowie 117ff. auf Plausibilität und Einhaltung aller Rechtsvorschriften.
- hohe Retaxierungen
- ambulante OPs
- Institutsambulanzen
- §§ 115, 116, 117ff. SGB V
Erfolge ambuCheQ
ambuCheQ I (§ 115, § 116):
Retaxierungen in % der Gesamtausgaben - Fälle mit Behandlungsdatum 2016, Stand: Juni 2017
