
Seit 2003 prüfen wir im Auftrag zahlreicher Krankenkassen bundesweit Krankenhausabrechnungen aus dem ambulanten und stationären Bereich. Teams speziell qualifizierter und ständig weitergebildeter Mitarbeiter, eine stets aktualisierte Software mit maßgeschneiderten Prüfroutinen sowie ein Stab externer Beratungsärzte stehen zur Verfügung, medizinische Kompetenz im Sinne und zum Nutzen der Versicherten einzusetzen.
Für Krankenkassen bedeutet die Zusammenarbeit mit casusQuo eine deutlich erhöhte Wirtschaftlichkeit im gesamten Krankenhaussektor. casusQuo entlastet die Krankenkassen auf diese Art spürbar.
Eine individuelle Anpassung der Dienstleistungen an die Bedürfnisse und Ansprüche unserer Kunden ist für uns selbstverständlich. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch!
Der CheQ umfasst
Die rückwirkende Fallprüfung bedeutet, dass casusQuo die von der Krankenkasse übermittelten Datensätze nachträglich auf die Einhaltung formal-rechtlicher Vorschriften prüft, etwa in Bezug auf
Es erfolgt in diesen Fällen eine dezidierte Fallanalyse nach gewichteten Aufgreifkriterien und Eskalationsstufen.
Rückforderungen bzw. Beanstandungen werden zunächst bis zur 1. Mahnstufe durchgeführt. Für die Kasse entstehen lediglich minimale Fixkosten, da der reCheQ weitgehend aus zusätzlich realisierten Einsparbeträgen finanziert wird. Außerdem erhält die Kasse auf diese Weise ein Benchmark zu internen Ergebnissen und somit eine optimale Schwachstellenanalyse bzw. zusätzliche Hinweise zu künftigen Erlöspotentialen in medizinisch-inhaltlichen Fragen. Es werden verschiedene Möglichkeiten zur weiteren Optimierung im Bereich stationäre Ausgabensteuerung aufgezeigt. Viele Kassen hat dieser „Probelauf“ mit casusQuo schon überzeugt und sie dazu bewogen, uns den gesamten CheQ aller stationären Abrechnungsdaten zu übertragen.
Im Rahmen der Prüfungen entsprechend § 106a SGB V werden in Zusammenarbeit mit der Syntela GmbH Kodierungen und Diagnosen auf Plausibilität überprüft.
Die Plausibilitätsprüfungen erfolgen unter folgenden Gesichtspunkten:
Durch die Zusammenarbeit mit der Syntela GmbH können neben den Kodierungen aus dem stationären Sektor auch diejenigen aus dem Vertragsarztbereich in den dataCheQ einbezogen werden. So ergibt sich für die Kunden eine umfassende Sicherung der Datenqualität.
Der Bereich der ambulanten Operationen im Krankenhaus nach § 115 b SGB V hat in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt: ihre Zahl hat sich zwischen 1999 und 2009 versechsfacht!
Auch alle ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen (wie etwa Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen, Institutsambulanzen bei Unterversorgung nach § 116 a SGB V u.a.) fallen unter dieses Arbeitsgebiet von casusQuo. Ein Team spezialisierter Mitarbeiter prüft die Rechnungen aus diesem Bereich auf Plausibilität und Einhaltung aller Rechtsvorschriften.
Selbstverständlich ist casusQuo darauf eingestellt, die seit 2012 auch in diesem Bereich verbindlich vorgeschriebene elektronische Fall- und Rechnungsübertragung für seine Kunden abzuwickeln.
Unser Kompetenzteam „Psychiatrie“ prüft für zahlreiche Krankenkassen die Plausibilität von psychiatrischen Krankenhausrechnungen.
Durch intensive Zusammenarbeit mit Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie sowie durch speziell entwickelte Prüftools und –routinen kann casusQuo in diesem Arbeitsschwerpunkt seit Jahren beachtliche Erfolge aufweisen. Sei es die Aufdeckung falscher Diagnosen oder die Beratung von Klinikvertretern in Bezug auf die Verweildauer – casusQuo verfügt inzwischen über intensive und belastbare Kontakte zu diversen psychiatrischen Kliniken. Über diese Kooperationen streben wir eine langfristige Verbesserung der Kodierqualität im psychiatrischen Bereich an.
Sei es eine zeitlich befristete Überlastung der kasseninternen Rechnungsprüfung, seien es spezielle Regionen, IK oder Krankenhäuser: casusQuo übernimmt auch für Teilfallzahlen befristet oder dauerhaft das Fall- und Kostenmanagement im stationären Sektor.
„An casusQuo schätzen wir besonders die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter. Gerade im Fachbereich psychiatrische Behandlung sind solche Kenntnisse notwendig.“
BKK S-H, Michael Peschel (Vorstand)
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